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Fortsetzung folgt


Caninsulin (2)
 
Gebrauchsinformation
 
 
 
Caninsulin®
Wirkstoff: Zink-Insulin vom Schwein
Für Tiere: Hunde und Katzen
 
Zusammensetzung
1 ml Injektionssuspension enthält:
 
 
Arzneilich wirksamer Bestandteil:
Insulin 40 I. E. 1,38 mg
 
(70 % kristallines und 30 % amorphes Zink-Insulin vom Schwein)
 
 
Wirksame Bestandteile:
Zinkchlorid 0,122 mg
Methyl-4-hydroxybenzoat, als Konservierungsmittel  1,00 mg 
 
 
Darreichungsform und Inhalt
Schachtel mit 5 x 2,5 ml, 10 x 2,5 ml oder 1 x 10 ml
Injektionssuspension
 
 
Stoff- oder Indikationsgruppe
Insulin (Verzögerungsinsulin) / Antidiabetikum
 
 
Pharmazeutischer Unternehmer
Intervet Deutschland GmbH
Feldstraße 1a
85716 Unterschleißheim
 
 
Anwendungsgebiete
Diabetes mellitus des Hundes und der Katze
 
 
Gegenanzeigen
Überempfindlichkeit gegen Bestandteile des Präparates.
Anwendung zur initialen Behandlung eines schweren, akuten Diabetes mit Ketoazidose.
 
 
Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung
Zur Erzielung guter Behandlungsergebnisse ist in Absprache mit dem Tierbesitzer ein Fütterungskonzept zu erstellen, das strikt einzuhalten ist. Es muss außerdem sichergestellt werden, dass der Patient nur einem Minimum an Stress und unregelmäßiger, zusätzlicher körperlicher Belastung ausgesetzt wird.
 
Ovariohysterektomie sollte in Erwägung gezogen werden. Bei Trächtigkeit und Laktation sind aufgrund der geänderten Stoffwechsellage eine genaue Überwachung des Patienten und gegebenenfalls eine Dosisanpassung notwendig.
 
Nachdem die täglich erforderliche Insulin-Erhaltungsdosis ermittelt worden ist, muss der Glukosespiegel regelmäßig überprüft werden. Wird ein Teststreifen verwendet, kann dies vom Besitzer selbst durchgeführt werden.
 
Nur steriles Injektionsbesteck verwenden.
Die Verwendung von Einmalspritzen und -injektionskanülen wird empfohlen, die bei jeder Anwendung zu wechseln sind. Die Injektionsstelle sollte sauber und trocken sein.
 
Bei versehentlicher Selbstinjektion ist unmittelbar ärztlicher Rat einzuholen und dem behandelnden Arzt die Packungsbeilage oder das Etikett zu zeigen.
 
 
Wechselwirkungen mit anderen Mitteln
Corticosteroide und Gestagene (zur temporären bzw. permanenten Läufigkeitsunterdrückung) vermindern die blutzuckersenkende Wirkung.
 
Futterumstellungen und körperliche Anstrengung können den Insulinbedarf ändern.
 
Warnhinweise
Keine.
 
Dosierungsanleitung, Art der Anwendung und Dauer der Anwendung
Injektionssuspension vor Gebrauch vorsichtig schütteln!
Die Injektion erfolgt subkutan.
Es ist keine zeitliche Begrenzung für die Anwendungsdauer vorgesehen. Das Absetzen der Insulininjektionen bei insulinpflichtigen Hunden und Katzen führt zur diabetischen Ketoazidose.
 
Die erforderliche Insulin-Dosierung richtet sich nach der Insulin-Eigenproduktion und ist deshalb für jeden Patienten unterschiedlich.
 
Die individuelle Erhaltungsdosis muss durch regelmäßige Bestimmung der Glucose-Werte im Blut oder Harn überwacht werden. Zur Ermittlung der individuellen Tagesdosis ist die Erstellung eines Blutglukose-Tagesprofils unbedingt erforderlich, da Einzelwerte dafür nicht ausreichend sind. Die Verwendung von Caninsulin-Spritzen wird empfohlen.
 
 
 
 
Hund:
 
Es wird empfohlen mit einer Anfangsdosis von 1 I.E./kg KGW zuzüglich einer vom Gewicht abhängigen Zusatzdosis zu beginnen.
 
Zusatzdosis für ein Tier mit einem Gewicht von       Gewicht   Beispiel
weniger als 10 kg 1 I.E.                                             6  kg          6 + 1 = 7 IE
etwa 10 kg 2 I.E.                                                    10 kg        10 + 2 = 12 IE
12 – 20 kg 3 I.E.                                                     16 kg        16 + 3 = 19 IE
über 20 kg 4 I.E.                                                     30 kg        30 + 4 = 34 IE
 
Eine Caninsulin-Gabe pro Tag reicht aus, um den Blutzuckerspiegel zu stabilisieren. Da jedoch bei einzelnen Tieren die Wirkungsdauer stärker variieren kann, kann es erforderlich sein, die Insulintagesdosis auf 2 Gaben zu verteilen.
 
Die individuelle Erhaltungsdosis wird ermittelt, indem die Anfangsdosis um jeweils 10 % pro Tag erhöht oder verringert wird.
 
 
 
Katze:
Bei Katzen sollte Caninsulin zweimal täglich im Abstand von 12 Stunden verabreicht werden. Zusammensetzung und Menge des täglich aufgenommenen Futters sollten konstant sein.
 
Die erforderliche Insulin-Dosierung richtet sich nach der Insulin-Eigenproduktion, die durch wiederholte Bestimmung des Blut-Glucose-Wertes zu ermitteln ist, und ist deshalb für jeden Patienten unterschiedlich.
 
Bei einem basalen Blut-Glucose-Wert von mindestens 20 mmol/l (3,6 g/l bzw. 360 mg/dl) beträgt die Anfangsdosis zweimal täglich 0,5 I. E./kg KGW. Bei einem basalen Blut-Glucose-Wert von unter 20 mmol/l (3,6 g/l bzw. 360 mg/dl) beträgt die Anfangsdosis zweimal täglich 0,25 I. E./kg KGW.
 
Glucose-Konzentration im Blut                   Caninsulindosis
 
< 20 mmol/l bzw. < 3,6 g/l ( < 360 mg/dl)                   0,25 I. E./kg KGW
>20 mmol/l bzw. > 3,6 g/l ( > 360 mg/dl)                     0,5 I. E./kg KGW
 
Die Einstellung der Erhaltungsdosis sollte durch Anpassung der Caninsulindosis an die Ergebnisse der seriellen Bestimmungen der Blut-Glucose-Werte erfolgen. Dosierungsanpassungen sollten nur in Abständen von mindestens 3 bis 4 Tagen und in einer Höhe von jeweils 1 I. E. pro Injektion erfolgen.
 
Wegen der von Tag zu Tag variierenden Reaktion des Blut-Glucose-Wertes auf Insulin und der sich mit der Zeit ändernden Ansprechbarkeit auf Insulin, werden größere oder häufigere Dosiserhöhungen nicht empfohlen.
 
 
Erhaltungsphase:
Ist die Erhaltungsdosis ermittelt und der Hund oder die Katze stabil eingestellt, sollte ein Langzeitprogramm entwickelt werden. Dieses beinhaltet die Überwachung, um Unter- oder Überdosierungen von Caninsulin zu erkennen und um gegebenenfalls die Dosis neu einzustellen. Eine sorgfältige Einstellung und Überwachung während der Erhaltungsphase können helfen, die chronischen Probleme, die mit einer Diabeteserkrankung verbunden sind (z. B. Katarakt bei Hunden, Leberverfettung bei Hund und Katze), einzuschränken.
 
Ziel sollte sein, die diabetischen Tiere so einzustellen, dass die klinischen Symptome des Diabetes mellitus verringert oder verhindert werden bei gleichzeitiger Minimierung hypoglykämischer Phasen, insbesondere bei der Katze. Bei Blut-Glucose-Werten zwischen 1 und 3 g/l (100 - 300 mg/dl bzw. 5 - 17 mmol/l) wird ein normales Körpergewicht erreicht bzw. erhalten und Symptome wie stark erhöhte Flüssigkeitsaufnahme (Polydipsie), stark erhöhte Harnausscheidung (Polyurie) und stark erhöhte Futteraufnahme (Polyphagie) (sofern vorhanden) werden minimiert oder eliminiert. Bei Katzen ist eine Remission (Nachlassen des klinischen Diabetes) möglich.
 
Ein sinnvoller Ansatzpunkt für den Tierhalter ist die Überwachung und Aufzeichnung des Gesundheitszustandes (einschließlich Verhalten, Flüssigkeits- und Futteraufnahme) und des Glucose-Gehaltes im Urin, sofern es bei der veterinärmedizinischen Untersuchung als notwendig erachtet wurde. Der Tierarzt sollte den Patienten alle 3 - 6 Monate (bei Problemen häufiger) untersuchen, den Blut-Glucose-Wert bestimmen und die Aufzeichnungen des Halters begutachten. Eine Bestimmung der Fructosaminkonzentration kann ebenfalls hilfreich sein. Unter Berücksichtigung aller Informationen werden Dosisanpassungen vom Tierarzt vorgenommen.
 
Für eine angemessene Überwachung während der Erhaltungsphase durch den Tierhalter ist es wichtig, dass dieser die klinischen Symptome eines erniedrigten- oder erhöhten Blut-Glucose-Wertes (Hypo- bzw. Hyperglykämie) erkennt.
 
Stark erhöhte Harnausscheidung, Flüssigkeits- und Nahrungsaufnahme (Polyurie, Polydipsie und Polyphagie) verbunden mit Gewichtsverlust, schlechtem Allgemeinzustand, Haarverlust oder auffällig dünnem Haarkleid sowie Schläfrigkeit sind die häufigsten klinischen Symptome einer Hyperglykämie. Sie erfordern die Verabreichung von Insulin bzw. eine Dosisanpassung, um die Blut-Glucose-Konzentration wieder in den Normbereich zu bringen.
 
Hinweise für den Fall der Überdosierung
Wurde eine zu hohe Caninsulindosis verabreicht, kann es zu schweren
hypoglykämischen Zuständen kommen. Symptome sind Mattigkeit, Benommenheit, Konvulsionen und in schweren Fällen Koma. Gegebenenfalls ist die orale oder parenterale Zufuhr von Glucose erforderlich. Eine entsprechende Lösung zum Eingeben sollte durch den Tierbesitzer bereitgestellt werden.
 
Hinweise für den Fall der unterlassenen Anwendung und Hinweise auf die Gefahr von unerwünschten Folgen des Absetzens
 
Wurde eine zu niedrige Caninsulindosis verabreicht oder eine Anwendung vergessen, sollte in jedem Fall der Tierarzt aufgesucht werden. Der Tierarzt sollte entsprechend des Zustandes des Tieres, seines Fressverhaltens und der Blutglukosespiegel die Dosis und die Dosierungsintervalle anpassen.
Der Diabetes mellitus muss in der Regel lebenslang behandelt werden.
Unterbrechungen oder Beendigung sollten ausschließlich auf Anordnung des Tierarztes vorgenommen werden.
 
Nebenwirkungen
Hypoglykämische Zustände (Schwäche, Ermüdung, Taumeln, Unruhe, Krampfanfälle, Kollaps).
 
Falls Sie eine Nebenwirkung bei Ihrem Tier feststellen, die nicht in der Packungsbeilage aufgeführt ist, teilen Sie diese Ihrem Tierarzt oder Apotheker mit.
 
Wartezeit
Entfällt.
 
Hinweis:
Nicht bei Tieren anwenden, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen.
 
Hinweise und Angaben zur Haltbarkeit des Arzneimittels
Caninsulin ist nach Anbruch des Behältnisses 28 Tage bei Lagerung unter 25 °C haltbar.
Bei 2° C bis 8° C lagern. Nicht einfrieren.
Vor Licht geschützt im Umkarton aufbewahren.
 
Das Arzneimittel nach Ablauf des auf Behältnis und äußerer Umhüllung angegebenen Verfalldatums nicht mehr anwenden.
 
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung von nicht verwendeten Arzneimitteln oder sonstige besondere Vorsichtsmaßnahmen, um Gefahren für die Umwelt zu vermeiden
Nicht aufgebrauchte Tierarzneimittel sind vorzugsweise bei Schadstoffsammelstellen abzugeben. Bei gemeinsamer Entsorgung mit dem Hausmüll ist sicherzustellen, dass kein missbräuchlicher Zugriff auf diese Abfälle erfolgen kann. Tierarzneimittel dürfen nicht mit dem Abwasser bzw. über die Kanalisation entsorgt werden.
 
Datum der Fassung der Packungsbeilage
 
September 2005